Der Schwangerschaftsurlaub. Die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt

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Die Summe der Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt die Steuern wird bedeckt wird in den Einkünften für die Besteuerung berücksichtigt. Die Abführungen auf die Sozialversicherung von der Summe der Unterstützung von der funktionierenden Gesetzgebung ist es nicht vorgesehen.

Der Schwangerschaftsurlaub: die Fristen

Die Frau ist auf den Schwangerschaftsurlaub (nach der Schwangerschaft und der Geburt) berechtigt. Zur Zeit bildet nach den Gesetzen der Russischen Föderation, seine Dauer 70 Tage bis zu und 70 Tage nach der Geburt. Bei der erschwerten Geburt und mnogoplodnoj der Schwangerschaft nimmt der Urlaub zu.

Nach dem Abschluss des Schwangerschaftsurlaubs der jungen Mutter ist der Urlaub nach der Kindespflege gelegt. Dieser Urlaub geht nach den Kind des dreijährigen Alters zu Ende.

Die speziellen Auszahlungen vom Gebärenden

In Russland existiert die Reihe der speziellen Auszahlungen, die auf die Unterstützung der Frauen gerichtet sind, sich entscheidend, das Kind zu gebären:

  • Die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt;
  • Die einmalige Unterstützung den Frauen, die sich in den medizinischen Institutionen zu den frühen Fristen der Schwangerschaft anmeldeten;
  • Die einmalige Unterstützung bei der Geburt des Kindes;
  • Die monatliche Unterstützung für die Dauer vom Urlaub nach der Kindespflege bis zur Errungenschaft von ihm des Alters anderthalb Jahre;
  • Die monatliche Unterstützung auf das Kind (bis zu 16 Jahren).

Die Unterstützungen für die Schwangerschaft und die Geburt

Ab dem 1. Januar 2007 ist die Ordnung der Versorgung von den Unterstützungen für die Schwangerschaft und die Geburt der Bürger, die der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen, mit dem Bundesgesetz von 29.12.2006 № 255-FS "Über die Versorgung vom Krankengeld, nach der Schwangerschaft und der Geburt der Bürger, die der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen» bestimmt.

Entsprechend Art. 10 des angegebenen Gesetzes wird die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt der versicherten Frau für die ganze Periode des Urlaubes nach der Schwangerschaft und der Geburt von der Dauer 70 (für den Fall mnogoplodnoj der Schwangerschaft – 84) der Kalendertage bis zur Geburt und 70 (im Falle der erschwerten Geburt – 86, bei der Geburt zwei oder mehrerer Kinder – 110) der Kalendertage – nach der Geburt ausgezahlt. Der Urlaub nach der Schwangerschaft und der Geburt wird summarisch berechnet und wird der Frau vollständig unabhängig von der Zahl der Tage, die bis zur Geburt tatsächlich verwendet sind gewährt. Das heißt wird der Urlaub sofort auf die ganze Periode — 140 Kalendertage gewährt (oder grösser), ist wichtig, wieviel der Tage verwendeten Sie bis zur Geburt.

Die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt wird der versicherten Frau bei der Annahme als Kind des Kindes im Alter bis zu drei Monaten auch ausgezahlt. In diesem Fall wird die Unterstützung ab dem Tag der Annahme als Kind und vor Ablauf 70 (und im Falle der gleichzeitigen Annahme als Kind zwei und mehrerer Kinder – 110) der Kalendertage von des Geburtstages des Kindes ausgezahlt.

Der Umfang der Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt

Vom Artikel 11 des Bundesgesetzes von 29.12.2006 №255-ФЗ ist es bestimmt, dass die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt in Höhe von 100 Prozenten des mittleren Einkommens ausgezahlt wird. Vom angegebenen Artikel ist der maximale Umfang der Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt beschränkt, der in 2007 (für den vollen Kalendermonat) 16 125 Rubeln nicht übertreten kann.

Falls der Versicherte bei einigen Arbeitgebern arbeitet, soll der Umfang der Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt den angegebenen Umfang nach jedem Arbeitsplatz nicht übertreten., Falls die Frau das Versicherungsdienstalter weniger sechs Monate hat, wird die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt in Höhe von, nicht übertretend des minimalen Umfanges der Bezahlung der Arbeit für den vollen Kalendermonat ausgezahlt.

Wer ist auf die Unterstützungen für die Schwangerschaft und die Geburt berechtigt?

Entsprechend Art. 6 des Bundesgesetzes "Über die staatlichen Unterstützungen den Bürger, die die Kinder haben" von 19.05.1995 des Jahres № 81-FS (in der Redaktion von 05.12.2006), das Recht auf das Erhalten der staatlichen Unterstützungen für die Schwangerschaft und die Geburt haben:

a) die Frauen, die der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen;

Die Frauen, die in Zusammenhang mit der Liquidation der Organisationen entlassen sind, der Unterbrechung von den natürlichen Personen der Tätigkeit als individuelle Unternehmer, der Unterbrechung der Vollmachten von den privaten Notaren und der Unterbrechung des Status des Anwaltes, sowie in Zusammenhang mit der Unterbrechung der Tätigkeit von anderen natürlichen Personen, deren berufliche Arbeit entsprechend den Bundesgesetzen der staatlichen Registrierung und (oder) der Lizenzierung, — im Laufe von 12 Monaten unterliegt, die dem Tag ihrer Anerkennung ordnungsgemäß die Arbeitslosen vorangingen;

Die Frauen, die nach der Direktform der Ausbildung in den Ausbildungsinstitutionen der Anfangs- professionellen, mittleren professionellen und höchsten Berufsausbildung ausgebildet werden, in den Institutionen poslewusowskogo der Berufsausbildung;

Die Frauen, die den Wehrdienst kontraktmäßig gehen, den Dienst als Personen des Soldaten und natschalstwujuschtschego des Bestandes der Organe der inneren Angelegenheiten, des Staatlichen Brandschutzdienstes, der Mitarbeiter der Institutionen und der Organe des strafrechtlich-vollziehenden Systems, der Organe nach der Kontrolle über die Wendung der narkotischen Mittel und die Psychosubstanzen, der Zollorgane;

Die Frauen aus der Zahl des bürgerlichen Personals der militärischen Bildungen der Russischen Föderation, die sich auf den Territorien der ausländischen Staaten befinden, in den Fällen, wenn die Auszahlung dieser Unterstützung von den internationalen Verträgen der Russischen Föderation vorgesehen ist;

Die Frauen, die in den Teilpunkten "und" angegeben sind — "d" des gegenwärtigen Punktes, bei der Annahme als Kind von ihnen des Kindes (der Kinder) im Alter bis zu 3 Monaten.

Die Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt wird in Höhe von ausgezahlt:

Des mittleren Einkommens (des Einkommens) nach dem Arbeitsplatz für die letzten 12 Kalendermonate, vorangehend dem Monat des Eintritts des Urlaubes nach der Schwangerschaft und der Geburt, unter Berücksichtigung der Bedingungen der Bedingungen, die von den Bundesgesetzen und von anderen normativen Rechtsakten der Russischen Föderation über die obligatorische Sozialversicherung bestimmt sind, — den Frauen, die in den Teilpunkten "und" und "d" den Punkt 5 der gegenwärtigen Lage angegeben sind;

300 Rubeln — den Frauen, würde angegeben im Teilpunkt des Punktes 5 der gegenwärtigen Lage;

Des Stipendiums, das von der Ausbildungsinstitution bestimmt ist (aber es ist bestimmt von der Gesetzgebung der Russischen Föderation des Umfanges des Stipendiums niedriger), — den Frauen, die im Teilpunkt "in" den Punkt 5 der gegenwärtigen Lage angegeben sind;

Der Besoldung — den Frauen, die im Teilpunkt "g" den Punkt 5 der gegenwärtigen Lage angegeben sind.

Die Unterstützung wird nach dem Arbeitsplatz (im Falle ihrer Abwesenheit in den Organen des sozialen Schutzes der Bevölkerung nach dem Wohnort) ausgezahlt. Die Summe der Unterstützung für die Schwangerschaft und die Geburt die Steuern wird bedeckt wird in den Einkünften für die Besteuerung berücksichtigt. Die Abführungen auf die Sozialversicherung von der Summe der Unterstützung von der funktionierenden Gesetzgebung ist es nicht vorgesehen.

Die normativen Akte:

Das Bundesgesetz von 29.12.2006 № 255-FS «Über die Versorgung vom Krankengeld, nach der Schwangerschaft und der Geburt der Bürger, die der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen».

"Über das Korrigieren in die abgesonderten Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation im Bereich der staatlichen Unterstützung der Bürger, die die Kinder von 05.12.2006 №207-ФЗ haben"

Nach den Materialien der Webseiten:

www.rg.ru/2007/01/10/deti-posobia-dok.html

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