Die Gegenanzeigen zu den Impfungen

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Die Vakzinierung soll ergebnisreich und sicher sein.

Damit diese Bedingungen beachtet waren, muss man am Verzeichnis der Gegenanzeigen zu den Impfungen streng festhalten.

Die Vakzinen der Massenanwendung werden in die Praxis zugelassen nur unter der Bedingung, dass es zu ihm die kleine Zahl der Gegenanzeigen, d.h. der Zustände gibt, die heftig das Risiko der Entwicklung der Reaktionen und die Komplikationen erhöhen.

Die Gegenanzeigen kommen absolut (ständig) und relativ (vorübergehend) vor.

Die absoluten Gegenanzeigen

Absolut von den Gegenanzeigen zur Vakzinierung werden im Falle des hohen Risikos der Entwicklung der für des Lebens drohenden Zustände festgestellt. Auf die absoluten Gegenanzeigen zur Einführung der Vakzine bringen:

  • Die schwere Reaktion, die früher beim Kind bei der Einführung der selben Vakzine entstand. Die schwere Reaktion auf die Einführung der Vakzine wird die Erhöhung der Körpertemperatur höher 40°С angenommen; die Wassergeschwulst oder die Rötung mehr acht Zentimeter im Durchmesser an der Stelle der Einführung der Vakzine.
  • Die Komplikationen bei der Einführung der vorhergehenden Dosis dieser Vakzine. Auf die Komplikationen auf die Einführung der Vakzine bringen: die Reaktion anafilaktitscheskogo des Schocks, den Kollaps (heftig die Fallen des Blutdrucks), die Enzephalitis, der Konvulsion auf dem Hintergrund der normalen Körpertemperatur.
  • immunodefizitnyje die Zustände. Der immunodefizitnoje Zustand kann primär (erblich) und nochmalig (entstehend infolge der Erkrankung, zum Beispiel, des AIDS, der Aufnahme bestimmter Medikamente, der radiofloriden Bestrahlung usw.) sein. Solchen Kindern sind die Lebendimpfstoffe kontraindiziert: BZSCH, OPW, AKDS, korewaja, krasnuschnaja, parotitnaja (gegen den Ziegenpeter). Die Einführung inaktiwirowannych (der Ermordeten) der Vakzinen ist nicht kontraindiziert, aber kann zum erwünschten Effekt (der Bildung der Immunität) nicht bringen.

Die relativen Gegenanzeigen

Für die relativen Gegenanzeigen zur Vakzinierung halten die vorübergehenden Zustände, bei denen die Durchführung der Impfung nicht die gehörige Antikörperantwort gewährleisten kann oder, nicht ungefährlich zu sein.

  • Zur am öftesten relativen Gegenanzeige zur Impfung dient die scharfe respiratorische Viruserkrankung (ORWI), verlaufend mit der hohen Temperatur. Für solche Fälle die planmässige Impfung verschieben auf 1-4 Wochen bis zur Genesung.
  • Das Vorhandensein beim Kind der leichten Erkrankung (zum Beispiel, den Schnupfen ohne Temperatur) ist keine Gegenanzeige zur Durchführung der planmässigen Impfung, besonders wenn das Kind an den Erkältungskrankheiten oder dem allergischen Schnupfen oft leidet.
  • Beim Vorhandensein beim Kind der langdauernden Erkrankung (der Diabetes, die langdauernden Nierenerkrankungen u.a.) wird die Vakzinierung nur nach der Beratungsstelle mit dem Experten durchgeführt.
  • Wenn dem Kind oder die Immunglobuline transfundierten, so wird die planmässige Impfung auf 3 Monate verschoben.
  • Das nedonoschennogo Kind beginnen, von allen Vakzinen aufzupfropfen, wenn er gut an Gewicht zunimmt.

Für alle Fälle soll sich die Frage über die Gegenanzeigen zur Vakzinierung vom Arzt entscheiden.

Die falschen Gegenanzeigen

Die falschen Gegenanzeigen — der Zustand, die sich ungerechtfertigt und in die Kategorie der Gegenanzeigen zu den Impfungen unbegründet einreihen. Zu ihm verhalten sich:

  • disbakterios,
  • timomegalija (die Erhöhung des Thymus),
  • perinatalnaja die Enzephalopathie,
  • Die Anämie,
  • atopitscheski die Hautentzündung und die Diathese,
  • Einige angeborene Erkrankungen (der Mongolismus u.a.).
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