Die Auskunft in der Staatlichen Inspektion für Sicherheit im Straßenverkehr

Die Auskunft für die Staatliche Inspektion für Sicherheit im Straßenverkehr wird zwecks der Sicherung des Straßenverkehrs gefordert.

Die Auskunft über die Form № 083/bei-89 wird in der heil-prophylaktischen Institution und enthält:

  • Den Familiennamen, den Namen, den Vatersnamen des Fahrers
  • Das Datum und die Stelle seiner Geburt
  • - Der Beschluss des ärztlichen Ausschusses.

Die medizinische Auskunft wird auf dem speziellen Formular ausgegeben. Sie soll die Beschlüsse der folgenden Experten enthalten:

Die Auskunft für die Fahrer kann man wie in der Poliklinik nach dem Wohnort, als auch in den Kliniken bekommen, die die Lösung auf die Ausgabe dieser Auskunft bekamen (in ihr sollen der volle Name der medizinischen Institution, die Adresse, das Telefon, die Nummer der Lizenz und das Datum der Überlassung des Dokumentes angegeben sein).