Die Studienbewerber in die Lehrinstitutionen und den Bewerbern auf die Arbeit müssen die Auskunft über das Befinden bekommen. Gewöhnlich ist es die Auskunft der Form 086/bei, in der es die Beschlüsse der Experten und die Ergebnisse der Überprüfungen gibt. Zur Auskunft werden die Befunde über die Impfungen, der Leuchtfotografie auch beigetragen.
Die Ärzte, die den Beschluss über das Befinden, es machen sollen:
Die Form 086/bei man kann in der Poliklinik nach dem Wohnort machen oder, in einer beliebigen Klinik, bevollmächtigt aufmachen, solche Dokumente auszugeben.
In der Auskunft 086/bei wird der professionellen Brauchbarkeit des nachgeprüften Menschen, über die Verbote oder die Beschränkungen, zum Beispiel, in der körperlichen Belastung geschlossen.