Die Auskunft auf die Waffen heißt "der medizinische Beschluss als Ergebnis der Untersuchung des Bürgers für das Erhalten der Lizenz auf die Erwerbung der Waffen» vollständig. Sie wird nach der Form 046-1 und wird für das Erhalten der Lizenz auf die Waffen, des Tragens der Waffen und seiner Nutzung ausgegeben.
In der Auskunft ist der Beschluss der folgenden Experten notwendig:
Die Auskunft auf die Waffen kann nicht ausgestellt sein, wenn beim Bewerber diagnostiziert sind:
Die Auskunft 046-1 kann man in der Poliklinik nach dem Wohnort oder in der medizinischen Institution, bevollmächtigt auf die Ausgabe dieser Auskünfte machen.